Welche Gasfeuerstätten brauchen keine CO-Messung?

Antwort

Die CO-Messung entfällt in der Regel für Gasfeuerstätten, die eine Nennwärmeleistung von bis zu 4 kW haben und die in geschlossenen Räumen betrieben werden. Dazu zählen oft bestimmte Gasthermen, Gasheizgeräte oder auch Gasöfen, die für den Wohnbereich konzipiert sind. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Vorschriften und Richtlinien des jeweiligen Landes oder der Region zu beachten, da diese variieren können. In Deutschland beispielsweise sind die Vorgaben in der Technischen Regel für Gasinstallationen (TRGI) und der jeweiligen Landesbauordnung zu finden.

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