Welche EU-Verordnungen betreffen Geothermie?

Antwort

Die Nutzung von Geothermie in der EU wird durch mehrere Verordnungen und Richtlinien geregelt. Zu den wichtigsten gehören: 1. **Richtlinie über erneuerbare Energien (RED II)**: Diese Richtlinie fördert die Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich Geothermie, und legt verbindliche Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien im Energiemix der EU fest. 2. **Richtlinie über die Energieeffizienz (EED)**: Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Energieeffizienz in der EU zu steigern, was auch die Nutzung von Geothermie zur Wärme- und Stromerzeugung einschließt. 3. **Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie)**: Diese Richtlinie stellt sicher, dass potenzielle Umweltauswirkungen von Projekten, einschließlich geothermischer Anlagen, bewertet werden. 4. **Wasserrahmenrichtlinie**: Diese Richtlinie regelt den Schutz der Gewässer in der EU und kann Auswirkungen auf geothermische Projekte haben, insbesondere wenn Grundwasser betroffen ist. 5. **Richtlinie über die Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED III)**: Diese ist eine Weiterentwicklung der RED II und zielt darauf ab, die Nutzung erneuerbarer Energien weiter zu fördern. Diese Verordnungen und Richtlinien schaffen einen rechtlichen Rahmen, der die Entwicklung und Nutzung von Geothermie in der EU unterstützt und gleichzeitig Umwelt- und Sicherheitsstandards gewährleistet.

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