Ja, das stimmt. Nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) 2017 gibt es einen einheitlichen Zuschlag für Strom aus neuen KWK-Anlagen, der unabhängig vom Inbetriebnahmedatum der Anlage gewährt wird. Dieser Zuschlag ist für Anlagen vorgesehen, die nach dem 1. Januar 2017 in Betrieb genommen wurden. Für Bestandsanlagen gelten jedoch andere Regelungen und Zuschlagsbeträge.