Kann ein deutsches Unternehmen Atomstrom aus Polen oder Frankreich kaufen?

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Ja. Ein deutsches Unternehmen kann grundsätzlich Strom – auch Strom aus Kernenergie – über den europäischen Strommarkt von Anbietern in z.B. Polen oder Frankreich kaufen. Wichtig ist dabei: - **Physische Lieferung vs. „Herkunft“:** Strom fließt physikalisch im Verbundnetz; „Atomstrom aus Land X“ ist meist eine **bilanzielle/vertragliche Zuordnung** (Handelsgeschäft), nicht eine separat leitungsgebundene Lieferung nur aus einem Kraftwerk. - **Kennzeichnung/Transparenz:** In Deutschland muss die **Stromkennzeichnung** (Strommix) gegenüber Endkunden ausgewiesen werden. „Atomstrom“ kann im Mix auftauchen, je nach Beschaffung und Nachweisen. - **Herkunftsnachweise:** Für **erneuerbare** Energien gibt es Herkunftsnachweise; für **Kernenergie** gibt es in der EU kein vergleichbares, einheitliches „Atom-Herkunftszertifikat“ wie bei Ökostrom. Aussagen zur konkreten Erzeugungsart beruhen daher typischerweise auf Lieferverträgen/Portfoliologik und der Stromkennzeichnung. - **Netz/Handelsregeln:** Der Import hängt praktisch von **Netzkapazitäten, Marktregeln und Preisen** ab, ist aber rechtlich im EU-Binnenmarkt grundsätzlich zulässig. Relevante Akteure/Infos: - Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de - ENTSO-E (europäischer Netzverbund): https://www.entsoe.eu - EEX (Strombörse): https://www.eex.com