Seit welchem Jahr ist Überspannungsschutz Typ 1 in der Zählerverteilung normativ vorgeschrieben, wenn eine Blitzschutzanlage vorhanden ist?

Antwort

Ein Überspannungsschutz vom Typ 1 ist in Deutschland seit der Veröffentlichung der **DIN VDE 0100-443:2016-10** (Oktober 2016) normativ gefordert, wenn eine Blitzschutzanlage vorhanden ist. Die Übergangsfrist endete am **14. Dezember 2018**. Seitdem ist der Einbau von Überspannungsschutzgeräten (SPD) Typ 1 in der Zählerverteilung verpflichtend, wenn eine äußere Blitzschutzanlage installiert ist. **Zusammengefasst:** Seit **Oktober 2016** (verbindlich ab Dezember 2018) ist ein Überspannungsschutz Typ 1 in der Zählerverteilung bei Vorhandensein einer Blitzschutzanlage normativ vorgeschrieben.

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