Die zulässige Anzahl von E30-Kabeln (Kabel mit Funktionserhalt im Brandfall, z. B. nach DIN 4102-12) unter einer Bügelschelle an einer Steigleiter richtet sich nach mehreren Faktoren, insbes... [mehr]
Nach den geltenden elektrotechnischen Normen, insbesondere der DIN 4102-12 (Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Kabelanlagen mit Funktionserhalt im Brandfall), dürfen Kabel, die auf einer E30-Kabeltrasse (Kabel mit Funktionserhalt im Brandfall für mindestens 30 Minuten) verlegt sind, grundsätzlich nicht von anderen Kabeln oder Leitungen gekreuzt oder überdeckt werden, wenn dadurch die Funktionserhalt-Anforderungen beeinträchtigt werden könnten. **Wichtige Punkte:** - **Kreuzungen sind grundsätzlich zu vermeiden**, da im Brandfall herabfallende, nicht funktionserhaltende Kabel die E30-Trasse und deren Funktion beeinträchtigen könnten. - Falls eine Kreuzung unvermeidbar ist, muss ein ausreichender Abstand eingehalten werden, sodass im Brandfall keine Beeinträchtigung des Funktionserhalts entsteht. Die genaue Ausführung und der Abstand sind mit dem jeweiligen Brandschutzkonzept und ggf. mit der zuständigen Brandschutzbehörde abzustimmen. - **Kabel mit Funktionserhalt** dürfen nicht von nicht-funktionserhaltenden Kabeln überdeckt oder gekreuzt werden, ohne dass entsprechende Schutzmaßnahmen (z. B. Brandschutzplatten) getroffen werden. **Fazit:** Ein anderes Kabel darf die E30-Metall-Kabeltrasse unter der Decke **nicht einfach kreuzen**, wenn dadurch der Funktionserhalt gefährdet wird. Im Zweifelsfall ist die Abstimmung mit dem Brandschutzplaner oder der zuständigen Behörde erforderlich. Weitere Informationen findest du z. B. bei [VdS Schadenverhütung](https://vds.de/) oder in der [DIN 4102-12](https://www.beuth.de/de/norm/din-4102-12/1234567).
Die zulässige Anzahl von E30-Kabeln (Kabel mit Funktionserhalt im Brandfall, z. B. nach DIN 4102-12) unter einer Bügelschelle an einer Steigleiter richtet sich nach mehreren Faktoren, insbes... [mehr]