Betriebe, die mit elektrischen Anlagen und Geräten arbeiten, benötigen in der Regel eine Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK), um die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten. Dazu gehören: 1. **Industriebetriebe**: Unternehmen, die Maschinen und Anlagen betreiben, die elektrische Energie nutzen. 2. **Bauunternehmen**: Firmen, die elektrische Installationen durchführen oder Baustellen mit elektrischen Anlagen betreiben. 3. **Energieversorger**: Unternehmen, die Strom erzeugen, verteilen oder verkaufen. 4. **Wartungs- und Serviceunternehmen**: Betriebe, die Wartungs- und Reparaturarbeiten an elektrischen Anlagen durchführen. 5. **Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen**: Einrichtungen, die auf eine zuverlässige Stromversorgung angewiesen sind, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten. 6. **Öffentliche Einrichtungen**: Behörden und Institutionen, die elektrische Anlagen betreiben, wie Schulen oder Verwaltungsgebäude. In diesen Betrieben ist die VEFK verantwortlich für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und die Durchführung von Prüfungen an elektrischen Anlagen.