Nenne eine Form illegalen Umgangs mit Kräutermischungen und Badesalzen sowie die Norm, in der dies aufgeführt ist.

Antwort

Eine Form des illegalen Umgangs mit sogenannten „Kräutermischungen“ und „Badesalzen“ ist der Handel oder Besitz von Substanzen, die psychoaktive Wirkungen hervorrufen und nicht als Arzneimittel zugelassen sind. Diese Substanzen können unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen, wenn sie bestimmte chemische Strukturen aufweisen oder als neue psychoaktive Substanzen (NPS) klassifiziert werden. Die relevanten Normen sind im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu finden, insbesondere in den §§ 1 und 2, die den Umgang mit Betäubungsmitteln regeln.

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