Muss ein Fensterputzer einer Privatperson eine Rechnung ausstellen?

Antwort

Ja, ein Fensterputzer, der Dienstleistungen für eine Privatperson eringt, sollte in der eine Rechnung ausstellen. Dies ist wichtig für die Dokumentation der erbrachten Leistungen und kann auch steuerliche Gründe haben. Wenn der Fensterputzer selbstständig ist, ist er verpflichtet, eine Rechnung auszustellen, um seine Einnahmen korrekt zu erfassen. Zudem kann die Rechnung für den Kunden wichtig sein, falls er die Kosten steuerlich absetzen möchte.

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