Gilt Marketing und Verwaltungsservices als freiberufliche Tätigkeit?

Antwort

Ob Marketing- und Verwaltungsservices als freiberufliche Tätigkeit gelten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In Deutschland sind freiberufliche Tätigkeiten in § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) definiert. Dazu zählen insbesondere wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten. Marketing- und Verwaltungsservices können als freiberuflich eingestuft werden, wenn sie eine persönliche, kreative oder beratende Komponente beinhalten. Wenn du beispielsweise als Marketingberater arbeitest und individuelle Strategien für Kunden entwickelst, könnte dies als freiberufliche Tätigkeit gelten. Andererseits, wenn die Tätigkeit eher als gewerbliche Dienstleistung angesehen wird, wie z.B. die reine Durchführung von Verwaltungsaufgaben ohne kreative oder beratende Elemente, könnte sie als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden. Es ist ratsam, sich im Zweifelsfall von einem Steuerberater oder einer entsprechenden Fachstelle beraten zu lassen, um die genaue Einstufung zu klären.

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