Die Weitergabe des Namens eines Ansprechpartners aus der Finanzabteilung an einen externen Partner ist in der Regel datenschutzrechtlich zulässig, sofern dies im Rahmen der beruflichen Kommunikat... [mehr]
Drei Beispiele für personenbezogene Daten sind: 1. Name: Der vollständige Name einer Person ist ein direkt identifizierbares Merkmal. 2. E-Mail-Adresse: Diese kann verwendet werden, um eine Person eindeutig zu identifizieren und zu kontaktieren. 3. Telefonnummer: Eine Telefonnummer ermöglicht ebenfalls die Identifikation und Kontaktaufnahme mit einer Person.
Die Weitergabe des Namens eines Ansprechpartners aus der Finanzabteilung an einen externen Partner ist in der Regel datenschutzrechtlich zulässig, sofern dies im Rahmen der beruflichen Kommunikat... [mehr]