Eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) muss in folgenden drei Konstellationen durchgeführt werden: 1. **Systematische und umfassende Bewertung persönlicher Aspekte**: Wenn eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, die auf einer automatisierten Verarbeitung beruht und die eine systematische und umfassende Bewertung persönlicher Aspekte einer natürlichen Person zur Folge hat, einschließlich Profiling, das rechtliche Auswirkungen oder ähnliche erhebliche Auswirkungen auf die betroffene Person hat. 2. **Großangelegte Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten**: Wenn eine Verarbeitung in großem Umfang besonderer Kategorien von Daten (z. B. Gesundheitsdaten, Daten über ethnische Herkunft, politische Meinungen) erfolgt oder personenbezogene Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten verarbeitet werden. 3. **Überwachung öffentlicher Bereiche**: Wenn eine systematische Überwachung öffentlicher Bereiche (z. B. durch Videoüberwachung) erfolgt, die eine erhebliche Beeinträchtigung der Privatsphäre der betroffenen Personen zur Folge haben kann. Diese Anforderungen sind in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgelegt und sollen sicherstellen, dass die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen angemessen geschützt werden.