Ein Kollektivbedürfnis bezeichnet in der Betriebswirtschaftslehre (BWL) die Bedürfnisse, die von einer Gruppe von Menschen geteilt werden und die nur durch gemeinschaftliche Anstrengungen oder Angebote befriedigt werden können. Diese Bedürfnisse entstehen oft in sozialen oder wirtschaftlichen Kontexten, in denen Individuen nicht in der Lage sind, ihre Wünsche zu erfüllen. Beispiele für Kollektivbedürfnisse sind: 1. **Öffentliche Sicherheit**: Die Notwendigkeit, in einer sicheren Umgebung zu leben, die durch staatliche Institutionen wie Polizei und Feuerwehr gewährleistet wird. 2. **Gesundheitsversorgung**: Der Bedarf an medizinischer Versorgung, der durch öffentliche Gesundheitssysteme oder Versicherungen gedeckt wird. 3. **Bildung**: Der Zugang zu Bildungseinrichtungen, der für die Gesellschaft als Ganzes wichtig ist. In der BWL wird oft diskutiert, wie Unternehmen und Organisationen auf diese Kollektivbedürfnisse reagieren können, um Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, die den Bedürfnissen der Gemeinschaft entsprechen. Dies kann durch staatliche Interventionen, öffentliche Dienstleistungen oder durch private Unternehmen geschehen, die sich auf die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen konzentrieren, die für die Gemeinschaft von Bedeutung sind.