Das Going Concern-Prinzip ist ein grundlegendes Konzept in der Rechnungslegung, das davon ausgeht, dass ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit in absehbarer Zukunft fortsetzen wird. Dies bedeutet, dass das Unternehmen nicht beabsichtigt oder gezwungen ist, seine Aktivitäten einzustellen oder zu liquidieren. Das Prinzip hat mehrere wichtige Implikationen: 1. **Bewertung von Vermögenswerten und Schulden**: Vermögenswerte werden unter der Annahme bewertet, dass das Unternehmen weiterhin operativ tätig ist. Dies kann zu höheren Bewertungen führen, als wenn das Unternehmen liquidiert werden müsste. 2. **Finanzberichterstattung**: Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen müssen Unternehmen die Fähigkeit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit bewerten. Wenn Zweifel bestehen, muss dies im Bericht offengelegt werden. 3. **Kreditwürdigkeit**: Das Going Concern-Prinzip beeinflusst die Wahrnehmung der finanziellen Stabilität eines Unternehmens durch Investoren und Gläubiger. Ein Unternehmen, das als "going concern" betrachtet wird, hat in der Regel besseren Zugang zu Kapital. Wenn Anzeichen für eine mögliche Insolvenz oder Liquidation vorliegen, müssen Unternehmen dies in ihren Finanzberichten berücksichtigen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.