Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) unterscheiden sich in der Steuer- und Handelsbilanz hauptsächlich in der Behandlung und den Vorschriften, die für die jeweiligen Bilanzen gelten. 1. **Handelsbilanz**: In der Handelsbilanz werden Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) gebildet. Hierbei wird zwischen aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten unterschieden. Aktive RAP erfassen Ausgaben, die bereits getätigt wurden, aber erst in zukünftigen Perioden als Aufwand zu verbuchen sind. Passive RAP hingegen erfassen Einnahmen, die bereits erhalten wurden, aber erst in zukünftigen Perioden als Ertrag zu verbuchen sind. 2. **Steuerbilanz**: In der Steuerbilanz gelten die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) und des Körperschaftsteuergesetzes (KStG). Hier können sich Unterschiede in der Bewertung und der zeitlichen Abgrenzung ergeben. Beispielsweise können in der Steuerbilanz bestimmte Aufwendungen oder Erträge anders behandelt werden, was zu unterschiedlichen Höhe der RAP führen kann. Zudem gibt es in der Steuerbilanz strengere Vorgaben zur Bildung von Rückstellungen, die sich auf die Rechnungsabgrenzung auswirken können. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Unterschiede in der Bildung, Bewertung und den Vorschriften für die Rechnungsabgrenzungsposten zwischen Handels- und Steuerbilanz liegen, was zu unterschiedlichen Bilanzansätzen führen kann.