Wie verbuche ich Preisnachlässe aufgrund von Mängelrügen im Einkauf?

Antwort

Preisnachlässe aufgrund von Mängelrügen im Einkauf werden in der Buchhaltung als nachträgliche Preisnachlässe verbucht. Hier ist eine allgemeine Vorgehensweise, wie du dies in der doppelten Buchführung machen kannst: 1. **Erhalt der Gutschrift**: Wenn du eine Gutschrift vom Lieferanten erhältst, wird diese als nachträglicher Preisnachlass verbucht. 2. **Buchungssatz**: Der Buchungssatz für die Gutschrift könnte wie folgt aussehen: - **Verbindlichkeiten an Lieferanten** (Kreditorenkonto) wird im Haben gemindert. - **Wareneinkaufskonto** oder **Einkaufspreisminderungskonto** wird im Soll gemindert. - **Vorsteuer** wird im Soll gemindert, falls die Vorsteuer bereits bei der ursprünglichen Rechnung verbucht wurde. Beispiel: - Gutschriftbetrag: 1.000 EUR - Vorsteuer (19%): 190 EUR - Netto-Betrag: 810 EUR Buchungssatz: ``` Verbindlichkeiten an Lieferanten (Kreditorenkonto) 1.000 EUR an Wareneinkaufskonto (oder Einkaufspreisminderungskonto) 810 EUR Vorsteuer 190 EUR ``` 3. **Kontenrahmen**: Je nach verwendetem Kontenrahmen (z.B. SKR 03 oder SKR 04) können die Kontenbezeichnungen und -nummern variieren. Es ist wichtig, die spezifischen Konten deines Kontenrahmens zu verwenden. 4. **Dokumentation**: Stelle sicher, dass alle Belege und Gutschriften ordnungsgemäß dokumentiert und archiviert werden, um die Buchungen nachvollziehbar zu machen. Diese Vorgehensweise kann je nach Unternehmensrichtlinien und verwendeter Buchhaltungssoftware leicht variieren. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten an einen Steuerberater oder Buchhalter zu wenden.

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