Wenn du eine Rechnung an einen Kunden in Honduras gestellt hast und es kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gibt, kann es vorkommen, dass der Kunde einen Teil des Rechnungsbetrags einbehält (Que... [mehr]
Ein Differenzbetrag aufgrund von Doppelbesteuerung entsteht häufig, wenn ein Geschäftsvorfall versehentlich doppelt erfasst oder besteuert wurde. Die Korrektur erfolgt in der Buchhaltung durch eine Stornobuchung oder eine Umbuchung. Das genaue Vorgehen hängt vom Einzelfall ab, aber grundsätzlich gehst du wie folgt vor: 1. **Feststellung des Fehlers:** Prüfe, welche Buchung(en) zu viel oder doppelt erfolgt sind und wie sich der Differenzbetrag zusammensetzt. 2. **Stornobuchung:** Die fehlerhafte Buchung wird mit einer Gegenbuchung (Storno) neutralisiert. Das bedeutet, du buchst den gleichen Betrag auf die gleichen Konten, aber im Soll und Haben vertauscht. Beispiel: Ursprüngliche Buchung (zu viel): ``` 8400 Erlöse 19% USt an 1200 Bank 1.000 € 1776 Umsatzsteuer an 1200 Bank 190 € ``` Stornobuchung: ``` 1200 Bank an 8400 Erlöse 19% USt 1.000 € 1200 Bank an 1776 Umsatzsteuer 190 € ``` 3. **Umbuchung (bei Korrektur im Folgejahr oder bei Steuerkorrekturen):** Falls der Fehler erst im Folgejahr auffällt oder eine Korrektur der Steueranmeldung notwendig ist, kann eine Umbuchung auf ein spezielles Korrekturkonto (z.B. "sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten" oder "Steuerkorrekturen") erforderlich sein. 4. **Dokumentation:** Dokumentiere den Vorgang und die Korrektur nachvollziehbar, damit bei einer Betriebsprüfung klar ist, warum und wie die Korrektur erfolgt ist. **Hinweis:** Bei komplexen Fällen, insbesondere bei internationalen Sachverhalten oder größeren Beträgen, empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater. Weitere Informationen findest du z.B. bei [DATEV](https://www.datev.de/web/de/startseite/startseite-n/) oder [Haufe](https://www.haufe.de/finance/lexware/buchfuehrung/). **Wichtig:** Die genaue Buchung hängt vom Einzelfall und dem verwendeten Kontenrahmen ab (SKR03, SKR04 etc.).
Wenn du eine Rechnung an einen Kunden in Honduras gestellt hast und es kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gibt, kann es vorkommen, dass der Kunde einen Teil des Rechnungsbetrags einbehält (Que... [mehr]