Ja, nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) es erlaubt, Rückstellungen zu bilden. Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, die hinsichtlich ihrer Höhe oder Fälligkeit unsicher sind. Gemäß IAS 37 „Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen“ müssen Rückstellungen gebildet werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: 1. Es eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oderisch) aufgrund eines vergangenen Ereignisses. 2. Es ist wahrscheinlich, dass ein Abfluss von Ressourcen erforderlich ist, um die Verpflichtung zu erfüllen. 3. Eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung kann vorgenommen werden. Die Rückstellungen müssen in der Bilanz ausgewiesen und in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.