Ja, der Angriffsweg der Feuerwehr kann in der Regel dem Teil B der Brandschutzverordnung entnommen werden. In diesem Teil werden spezifische Anforderungen und Regelungen für den Brandschutz, eins... [mehr]
Externe Brandschutzbedarfspläne für die kommunale Feuerwehr dürfen in der Regel von qualifizierten Fachleuten erstellt werden, die über entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des Brandschutzes verfügen. Dazu gehören: 1. **Brandschutzingenieure**: Fachleute mit einem Studium im Bereich Brandschutz oder Sicherheitstechnik. 2. **Sachverständige für Brandschutz**: Anerkannte Sachverständige, die durch entsprechende Zertifizierungen und Qualifikationen nachweisen können, dass sie die Anforderungen erfüllen. 3. **Fachplaner für Brandschutz**: Personen, die sich auf die Planung und Beratung im Brandschutz spezialisiert haben und entsprechende Qualifikationen besitzen. Es ist wichtig, dass diese Fachleute die spezifischen gesetzlichen und normativen Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes kennen und berücksichtigen. In Deutschland sind die Anforderungen an die Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen in den jeweiligen Landesbauordnungen und Feuerwehrgesetzen geregelt.
Ja, der Angriffsweg der Feuerwehr kann in der Regel dem Teil B der Brandschutzverordnung entnommen werden. In diesem Teil werden spezifische Anforderungen und Regelungen für den Brandschutz, eins... [mehr]