Sprinkler eignen sich in der Brandfallsteuermatrix als Auslöseart insbesondere für Anlagenkomponenten, bei denen ein Brand durch die Detektion von Hitze oder Flammen direkt am Entstehungsort... [mehr]
Die manuelle Betätigung durch die Feuerwehr als Art der Auslösung in der Brandfallsteuermatrix ist insbesondere für Anlagenkomponenten sinnvoll und zulässig, bei denen eine automatische Auslösung nicht immer erforderlich oder sogar unerwünscht ist. Typische Beispiele sind: 1. **Entrauchungsanlagen (z. B. Rauchabzugsanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsgeräte, maschinelle Entrauchungsanlagen):** Hier kann die Feuerwehr im Einsatzfall gezielt und situationsabhängig die Entrauchung steuern, um optimale Sicht- und Arbeitsbedingungen zu schaffen oder eine Rauchausbreitung zu verhindern. 2. **Lüftungsanlagen (Abschaltung oder Umschaltung):** Die Feuerwehr kann entscheiden, ob Lüftungsanlagen abgeschaltet oder in einen bestimmten Betriebsmodus versetzt werden sollen, um eine Rauchausbreitung zu verhindern oder gezielt Rauch abzuführen. 3. **Aufzüge (Feuerwehrfahrstuhlsteuerung):** Die Steuerung von Aufzügen für den Feuerwehreinsatz (z. B. Rückführung in das Erdgeschoss und Freigabe für die Feuerwehr) erfolgt oft manuell durch die Einsatzkräfte. 4. **Löschanlagen (z. B. Sprinkler, Gaslöschanlagen):** In bestimmten Bereichen, etwa bei empfindlichen technischen Anlagen oder EDV-Räumen, kann eine manuelle Auslösung durch die Feuerwehr sinnvoll sein, um unbeabsichtigte Auslösungen und damit verbundene Schäden zu vermeiden. 5. **Sicherheitsbeleuchtung und Notstromversorgung:** Die manuelle Zuschaltung kann durch die Feuerwehr erfolgen, wenn dies im Einsatzfall erforderlich ist. **Zulässigkeit:** Die Zulässigkeit der manuellen Auslösung ist in den einschlägigen Normen und Richtlinien geregelt, z. B. in der DIN 14675 (Brandmeldeanlagen), der VDI 6010 (Entrauchung), der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) sowie in den jeweiligen Brandschutzkonzepten und behördlichen Auflagen. Grundsätzlich muss die manuelle Auslösung durch die Feuerwehr immer klar gekennzeichnet, leicht zugänglich und gegen unbeabsichtigte Betätigung gesichert sein. **Fazit:** Eine manuelle Betätigung durch die Feuerwehr ist immer dann sinnvoll und zulässig, wenn eine situationsabhängige Steuerung erforderlich ist oder eine automatische Auslösung zu Fehlfunktionen oder unerwünschten Nebenwirkungen führen könnte. Die konkrete Ausgestaltung und Zulässigkeit muss jedoch immer im Einzelfall anhand des Brandschutzkonzepts und der geltenden Vorschriften geprüft werden.
Sprinkler eignen sich in der Brandfallsteuermatrix als Auslöseart insbesondere für Anlagenkomponenten, bei denen ein Brand durch die Detektion von Hitze oder Flammen direkt am Entstehungsort... [mehr]
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