In Deutschland gibt es in mehreren Branchen Regelungen zur Frauenquote, insbesondere in folgenden Bereichen: 1. **Unternehmen mit börsennotierten Aktien**: Seit 2016 gilt eine gesetzliche Frauenquote für Aufsichtsräte, die besagt, dass mindestens 30 % der Sitze von Frauen besetzt sein müssen. 2. **Öffentlicher Dienst**: Viele Bundesländer haben eigene Regelungen zur Frauenquote im öffentlichen Dienst, um die Gleichstellung zu fördern. 3. **Universitäten und Forschungseinrichtungen**: Hier gibt es oft Vorgaben zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen und bei der Vergabe von Drittmitteln. 4. **Politik**: In vielen politischen Parteien gibt es interne Regelungen zur Frauenquote, um die Repräsentation von Frauen in politischen Ämtern zu erhöhen. 5. **Stiftungen und Non-Profit-Organisationen**: Einige Stiftungen haben ebenfalls Quotenregelungen eingeführt, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern. Diese Regelungen können je nach Land und Region variieren.