In Deutschland regelt die **Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADN)** sowie die **See-Sportbootverordnung (SeeSpbootV)** und die **Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)** die Mitführung und den Umgang mit Notsignalmitteln auf Yachten. **Aktuelle Regelung (Stand 2024):** 1. **Mitführungspflicht:** - Für Sportboote und Yachten besteht auf deutschen Binnengewässern keine generelle Pflicht, Notsignalmittel mitzuführen. - Auf See (Küstengewässer, Nord- und Ostsee) ist das Mitführen von Notsignalmitteln ab einer bestimmten Entfernung von der Küste (in der Regel ab 3 Seemeilen) und/oder bei gewerblicher Nutzung vorgeschrieben. 2. **Empfohlene Ausstattung:** - Für Yachten, die sich weiter von der Küste entfernen, empfiehlt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) folgende Notsignalmittel: - Handfackeln (rot) - Rauchsignale (orange) - Fallschirmraketen (rot) - Signalpistole (nur mit entsprechender Erlaubnis) - Die genaue Anzahl richtet sich nach der Bootsgröße und der geplanten Fahrt. 3. **Lagerung und Handhabung:** - Notsignalmittel gelten als Gefahrgut und müssen sicher, trocken und für die Crew zugänglich gelagert werden. - Abgelaufene Notsignalmittel dürfen nicht mehr verwendet werden und müssen fachgerecht entsorgt werden (z. B. über den Fachhandel oder spezielle Sammelstellen). 4. **Führerscheinpflicht:** - Für das Mitführen und die Nutzung von pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Klasse T2 (z. B. Signalpistole Kaliber 4) ist der **Fachkundenachweis Seenotsignalmittel (FKN)** erforderlich. 5. **Kontrollen:** - Bei Kontrollen durch Wasserschutzpolizei oder andere Behörden kann das Vorhandensein und der Zustand der Notsignalmittel überprüft werden. **Weitere Informationen:** - [Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)](https://www.bsh.de/DE/Home/home_node.html) - [Wasserschutzpolizei](https://www.polizei.de/DE/Service/Wasserschutzpolizei/wasserschutzpolizei_node.html) **Fazit:** Es besteht keine generelle Mitführungspflicht für Notsignalmittel auf Yachten in Deutschland, aber sie werden dringend empfohlen, insbesondere auf See. Bei gewerblicher Nutzung oder Fahrten außerhalb der 3-Seemeilen-Zone sind sie vorgeschrieben. Die Handhabung und Entsorgung unterliegt strengen Vorschriften.