In Deutschland werden biometrische Daten bereits in verschiedenen Bereichen im großen Stil erhoben, insbesondere: 1. **Reisepässe und Personalausweise**: Bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen werden biometrische Daten wie Fingerabdrücke und digitale Passfotos erfasst. Diese Daten werden in einem zentralen Register gespeichert. 2. **Flughäfen**: An vielen deutschen Flughäfen werden biometrische Systeme zur Identifikation von Passagieren eingesetzt, um den Check-in und die Sicherheitskontrollen zu beschleunigen. 3. **Überwachungskameras**: In einigen Städten werden Überwachungskameras mit Gesichtserkennungstechnologie eingesetzt, um die öffentliche Sicherheit zu erhöhen. 4. **Banken und Finanzdienstleister**: Einige Banken nutzen biometrische Verfahren, wie Fingerabdruck- oder Gesichtserkennung, zur Authentifizierung von Kunden. Der Grund, warum man auf Passfotos nicht mehr lächeln darf, liegt in den Anforderungen an die biometrische Erkennung. Ein neutrales Gesicht ohne Lächeln sorgt dafür, dass die Gesichtserkennungssysteme die Merkmale des Gesichts besser erfassen und verarbeiten können. Lächeln kann die Gesichtszüge verzerren und die Identifikation erschweren, da es die Konsistenz der biometrischen Daten beeinträchtigt.