Wer ist die biologische Mutter eines Kindes: Leihmutter oder Eizellspenderin?

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**Wenn du „biologische Mutter“ im genetischen Sinn meinst, ist es die Frau, von der die Eizelle stammt; wenn du die rechtliche Mutter in Deutschland meinst, ist es eindeutig die Frau, die das Kind geboren hat – also die Leihmutter.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1591.html)) ## Der entscheidende Unterschied Im Alltag werden hier oft zwei Dinge vermischt: - **genetische/biologische Abstammung**: Wer die Eizelle beigesteuert hat. - **rechtliche Mutterschaft**: Wer nach deutschem Recht als Mutter gilt. Nach § 1591 BGB ist die Mutter eines Kindes **immer die Frau, die es geboren hat**. Die Herkunft der Eizelle ändert daran nichts. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1591.html)) ## Was das konkret bedeutet Bei einer Leihmutterschaft können also zwei verschiedene Frauen beteiligt sein: - die **Eizellspenderin** = genetische Mutter - die **Leihmutter** = Geburtsmutter und in Deutschland zunächst rechtliche Mutter Das ist der praktische Kern: **Genetik und rechtliche Elternstellung fallen hier auseinander.** Genau deshalb sind Fälle mit Leihmutterschaft juristisch so kompliziert. ([juris.bundesgerichtshof.de](https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/bgh_notp/document.py?Art=en&Datum=2018-9-5&Gericht=bgh&anz=6&pos=5)) ## Wichtiger Punkt für Deutschland In Deutschland ist nicht die Eizellspenderin automatisch Mutter des Kindes, sondern die Gebärende. Das gilt auch dann, wenn die Leihmutter genetisch gar nicht mit dem Kind verwandt ist. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1591.html))

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