Bei der Prüfung der Zweckmäßigkeit einer Klausur im öffentlichen Recht sollten mehrere Aspekte berücksichtigt werden: 1. **Rechtsgrundlagen**: Überprüfe, ob die relevanten gesetzlichen Bestimmungen korrekt angewendet wurden. Dies umfasst Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und andere einschlägige Rechtsgebiete. 2. **Sachverhalt**: Stelle sicher, dass der Sachverhalt vollständig und korrekt erfasst und wiedergegeben wurde. Alle relevanten Fakten sollten berücksichtigt werden. 3. **Subsumtion**: Prüfe, ob die Subsumtion, also die Anwendung der Rechtsnormen auf den Sachverhalt, logisch und nachvollziehbar ist. Es sollte klar sein, wie die rechtlichen Schlussfolgerungen gezogen wurden. 4. **Argumentation**: Achte auf eine schlüssige und gut strukturierte Argumentation. Die Argumente sollten klar und präzise formuliert sein und auf fundierten rechtlichen Überlegungen basieren. 5. **Rechtsfolgen**: Überprüfe, ob die abgeleiteten Rechtsfolgen korrekt und angemessen sind. Dies umfasst die Prüfung der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit der Maßnahmen. 6. **Formalia**: Achte auf die Einhaltung formaler Anforderungen, wie z.B. die korrekte Zitierung von Gesetzen und Urteilen, sowie eine klare und verständliche Sprache. 7. **Prüfungsschema**: Stelle sicher, dass ein gängiges Prüfungsschema (z.B. bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts) eingehalten wurde. Durch die systematische Überprüfung dieser Punkte kann die Zweckmäßigkeit einer Klausur im öffentlichen Recht umfassend beurteilt werden.