Die 50-Prozent-Professorinnenquote ist in Deutschland im Hochschulrahmengesetz (HRG) verankert. Sie wurde eingeführt, um die Gleichstellung der Geschlechter in der Wissenschaft zu fördern und sicherzustellen, dass mindestens die Hälfte der Professuren an Frauen vergeben wird. Die genaue Umsetzung kann jedoch je nach Bundesland und Hochschule variieren, da die Länder eigene Gesetze und Regelungen zur Gleichstellung erlassen können.