Wer darf mobile sonderpädagogische Dienste anbieten?

Antwort

Mobile sonderpädagogische Dienste können von verschiedenen Fachkräften ausgeführt werden, die über eine entsprechende Qualifikation im Bereich der Sonderpädagogik verfügen. Dazu gehören: 1. **Sonderpädagogen**: Lehrkräfte mit einer speziellen Ausbildung in der Sonderpädagogik. 2. **Heilpädagogen**: Fachkräfte, die sich auf die Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen spezialisiert haben. 3. **Ergotherapeuten**: Therapeuten, die sich auf die Förderung der Handlungsfähigkeit im Alltag konzentrieren. 4. **Logopäden**: Therapeuten, die sich auf Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen spezialisiert haben. 5. **Psychologen**: Fachkräfte, die psychologische Unterstützung und Beratung anbieten. 6. **Sozialpädagogen**: Fachkräfte, die sich auf die soziale Integration und Unterstützung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen konzentrieren. Diese Fachkräfte arbeiten oft in interdisziplinären Teams zusammen, um eine umfassende Unterstützung für die betroffenen Personen zu gewährleisten.

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