Der Prüfungsausschuss betritt gemeinsam mit dem Prüfungskandidaten den Prüfungsraum und teilt diesem nach Abschluss der Prüfung das Ergebnis mit.
Der Prüfungsausschuss wird in der Regel von der zuständigen Institution oder Organisation errichtet, die für die Durchführung von Prüfungen verantwortlich ist. Dies kann eine Hochschule, eine Kammer oder eine andere Bildungseinrichtung sein. Die genauen Regelungen zur Errichtung und Zusammensetzung des Prüfungsausschusses sind oft in den jeweiligen Prüfungsordnungen oder Satzungen festgelegt.
Der Prüfungsausschuss betritt gemeinsam mit dem Prüfungskandidaten den Prüfungsraum und teilt diesem nach Abschluss der Prüfung das Ergebnis mit.
Der Prüfungsausschuss bestimmt eigenständig, welches seiner Mitglieder die Rolle des Gesprächspartners übernimmt; diese Aufgabe kann auch wechselnd wahrgenommen werden.