Wenn Eltern und Schüler Mobbing bei der Polizei und beim Jugendamt anzeigen, können verschiedene Schritte und Folgen eintreten: 1. **Ermittlungen**: Die Polizei kann Ermittlungen einleiten, insbesondere wenn es sich um schwerwiegende Vorwürfe handelt, die möglicherweise strafrechtlich relevant sind. Das Jugendamt könnte ebenfalls aktiv werden, um das Wohl des betroffenen Kindes zu prüfen. 2. **Schutzmaßnahmen**: In schwerwiegenden Fällen kann es zu Schutzmaßnahmen für das betroffene Kind kommen, wie z.B. eine Versetzung in eine andere Schule oder die Einleitung von Verfahren zum Schutz vor weiteren Übergriffen. 3. **Schulinterne Maßnahmen**: Die Schule ist verpflichtet, auf Mobbingvorfälle zu reagieren. Dies kann die Durchführung von Gesprächen, die Einsetzung von Mediatoren oder die Implementierung von Anti-Mobbing-Programmen umfassen. 4. **Rechtliche Konsequenzen**: Je nach Schwere des Mobbings können rechtliche Konsequenzen für die Täter oder sogar für die Schule selbst entstehen, wenn diese ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist. 5. **Öffentliches Image**: Eine Anzeige kann das öffentliche Image der Schule beeinträchtigen, insbesondere wenn die Vorwürfe in den Medien behandelt werden. Dies kann zu einem Vertrauensverlust bei Eltern und Schülern führen. 6. **Schulaufsicht**: In einigen Fällen kann die Schulaufsicht eingeschaltet werden, um die Situation zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen. Insgesamt kann die Anzeige von Mobbing ernsthafte Auswirkungen auf alle Beteiligten haben, sowohl auf die betroffenen Schüler als auch auf die Schule selbst.