Was besagt § 18 der RPO an der Hochschule Neubrandenburg?

Antwort

§ 18 der Rahmenprüfungsordnung (RPO) der Hochschule Neubrandenburg regelt in der Regel die Bestimmungen zu Prüfungen, insbesondere zu den Modalitäten der Durchführung, Bewertung und Wiederholung von Prüfungen. Für die genauen Inhalte und spezifischen Regelungen ist es empfehlenswert, die offizielle Webseite der Hochschule Neubrandenburg zu besuchen oder die aktuelle Fassung der RPO direkt einzusehen. Dort findest du die detaillierten Informationen, die du benötigst.

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