Wann kann ich Noten im Land Brandenburg durch eine schriftliche Einschätzung ersetzen?

Antwort

In Brandenburg können Noten in bestimmten Fällen durch schriftliche Einschätzungen ersetzt werden, insbesondere in der Grundschule. Dies ist häufig der Fall, wenn es um die Beurteilung von Schülern in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 geht. Die schriftliche Einschätzung kann dann anstelle einer Note verwendet werden, um die Leistungen und das Verhalten der Schüler differenzierter darzustellen. Für genauere Informationen und spezifische Regelungen solltest du die aktuellen Richtlinien des Bildungsministeriums Brandenburg oder die entsprechenden Schulordnungen konsultieren.

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