Kann man in NRW eine Versetzung einer Lehrerin nach fünf Jahren noch ablehnen?

Antwort

In Nordrhein-Westfalen kann eine Versetzung von Lehrkräften unter bestimmten Bedingungen abgelehnt werden. Grundsätzlich haben Lehrkräfte ein Mitspracherecht, wenn es um ihre Versetzung geht, auch wenn sie bereits mehrere Jahre an einer Schule tätig sind. Die genauen Regelungen können jedoch von den jeweiligen Schulbehörden und den individuellen Umständen abhängen. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Schulbehörde oder dem Personalrat zu informieren, um spezifische Informationen und rechtliche Grundlagen zu erhalten.

Kategorie: Bildung Tags: Versetzung Lehrerin NRW
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