Ja, es ist möglich, dass eine Verbeamtung auf Probe aufgrund gesundheitlicher Gründe wie Anämie verweigert oder die Probezeit verlängert wird. Die genauen Regelungen können jedoch je nach Bundesland und den spezifischen Vorschriften des jeweiligen Dienstherrn variieren. In der Regel müssen Lehrkräfte gesundheitliche Eignung nachweisen, und wenn eine Erkrankung die Dienstfähigkeit beeinträchtigt, kann dies Auswirkungen auf die Verbeamtung haben. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Behörde oder dem Personalrat zu informieren, um genaue Informationen zu erhalten.