Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) während des Referendariats kann in bestimmten Fällen Auswirkungen auf die Verbeamtung haben, insbesondere wenn sie länger andauert oder häufig auftritt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass jede Situation individuell betrachtet wird. In der Regel wird die Entscheidung über die Verbeamtung auch von anderen Faktoren wie der Gesamtnote, der Eignung und dem Verhalten während des Referendariats beeinflusst. Es empfiehlt sich, mit der zuständigen Behörde oder dem Ausbildungsleiter zu sprechen, um Klarheit über die spezifischen Regelungen und möglichen Konsequenzen zu erhalten.