Ja, in Bayern ist es grundsätzlich möglich, sich von einer anderen Schule auf eine erweiterte Schulleiterposition (z. B. Schulleiter/in, stellvertretende/r Schulleiter/in oder weitere Funkti... [mehr]
Ja, als verbeamteter Realschullehrer in Bayern kannst du promovieren. Es gibt keine speziellen gesetzlichen Einschränkungen, die dir als Lehrer die Promotion verbieten würden. Allerdings solltest du beachten, dass die Promotion in der Regel viel Zeit und Engagement erfordert, was mit den Anforderungen des Lehrerberufs in Einklang gebracht werden muss. Es kann auch sinnvoll sein, sich im Vorfeld über die Möglichkeiten der Unterstützung durch die Schule oder das Ministerium zu informieren.
Ja, in Bayern ist es grundsätzlich möglich, sich von einer anderen Schule auf eine erweiterte Schulleiterposition (z. B. Schulleiter/in, stellvertretende/r Schulleiter/in oder weitere Funkti... [mehr]