In Deutschland dürfen Universitäten grundsätzlich verlangen, dass ein ärztliches Attest bestimmte Anforderungen erfüllt, um eine Prüfungsunfähigkeit zu bestätigen. Allerdings gibt es rechtliche Grenzen hinsichtlich des Datenschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht. Ein Attest muss in der Regel folgende Informationen enthalten: 1. Die Feststellung der Prüfungsunfähigkeit. 2. Den Zeitraum der Prüfungsunfähigkeit. 3. Eine ärztliche Unterschrift und ein Stempel. Universitäten dürfen jedoch nicht verlangen, dass konkrete Symptome oder Diagnosen auf dem Attest angegeben werden, da dies gegen den Datenschutz und die ärztliche Schweigepflicht verstoßen würde. Stattdessen kann die Universität verlangen, dass der Arzt bestätigt, dass die Prüfungsunfähigkeit auf einer ernsthaften gesundheitlichen Beeinträchtigung beruht, ohne die genaue Diagnose zu nennen. Es ist ratsam, die spezifischen Regelungen der jeweiligen Universität zu prüfen, da diese variieren können.