Wie funktionierte das Umlageverfahren in der Finanzierung der Krankenpflegeausbildung vor der Generalistik?

Antwort

Das Umlageverfahren in der Finanzierung der Krankenpflegeausbildung vor der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung funktionierte folgendermaßen: 1. **Finanzierung durch Ausbildungsbetriebe**: Die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die Auszubildende beschäftigten, trugen die Kosten für die Ausbildung. Diese Kosten umfassten die Ausbildungsvergütung, die Kosten für die praktische Ausbildung sowie die Kosten für die theoretische Ausbildung an den Pflegeschulen. 2. **Umlagefonds**: Um die finanzielle Belastung gleichmäßig zu verteilen, wurde ein Umlagefonds eingerichtet. Alle Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, unabhängig davon, ob sie selbst ausbildeten oder nicht, zahlten in diesen Fonds ein. Die Höhe der Beiträge richtete sich nach der Anzahl der Beschäftigten in den jeweiligen Einrichtungen. 3. **Verteilung der Mittel**: Die Mittel aus dem Umlagefonds wurden dann an die ausbildenden Einrichtungen verteilt, um die Kosten der Ausbildung zu decken. Dies sollte sicherstellen, dass die Ausbildungskosten nicht nur von den Einrichtungen getragen wurden, die tatsächlich ausbildeten, sondern von allen Einrichtungen gemeinsam. 4. **Ziel**: Das Ziel des Umlageverfahrens war es, die Ausbildungskosten zu sozialisieren und eine gleichmäßige Verteilung der finanziellen Lasten zu gewährleisten. Dadurch sollte sichergestellt werden, dass genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung standen und die Qualität der Ausbildung hoch blieb. Dieses System wurde durch das Pflegeberufegesetz (PflBG) und die Einführung der generalistischen Pflegeausbildung abgelöst, die eine einheitliche Ausbildung für alle Pflegeberufe vorsieht.

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