Was bedeutet ein Übertritt an die Realschule nach nicht bestandener Probeunterricht mit Elternwille in Bayern?

Antwort

Ein Übertritt an die Realschule nach nicht bestandenem Probeunterricht mit sogenanntem „Elternwille“ in Bayern bedeutet, dass ein Kind, das die regulären Übertrittsvoraussetzungen (z. B. Notendurchschnitt in der Grundschule) nicht erfüllt hat und auch den Probeunterricht an der Realschule nicht bestanden hat, dennoch auf Wunsch der Eltern („Elternwille“) in die Realschule aufgenommen werden kann. Konkret heißt das: - Der Probeunterricht gilt als nicht bestanden, wenn das Kind in den Fächern Deutsch und Mathematik schlechter als die Noten 4 und 4 erreicht hat. - In diesem Fall ist ein Übertritt an die Realschule eigentlich nicht möglich. - Die Eltern haben jedoch das Recht, ihr Kind trotzdem an der Realschule anzumelden („Elternwille“). - Das Kind wird dann aufgenommen, obwohl es die regulären Voraussetzungen nicht erfüllt hat. Wichtig: Die Erfahrung zeigt, dass Kinder, die nur mit Elternwille an die Realschule kommen, oft größere Schwierigkeiten haben, dem Leistungsniveau zu folgen. Die Entscheidung sollte daher gut überlegt werden. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: https://www.km.bayern.de/eltern/schularten/realschule/uebertritt.html

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