Ob das "Tannenfelde Bildungs- und Tagungszentrum" als anerkannter Veranstalter für Bildungsfreistellung (auch Bildungsurlaub genannt) gilt, hängt vom jeweiligen Bundesland und den dortigen gesetzlichen Regelungen ab. In Deutschland müssen sowohl die Bildungseinrichtung als auch die jeweilige Veranstaltung von der zuständigen Landesbehörde anerkannt sein, damit Arbeitnehmer*innen Bildungsurlaub beanspruchen können. Das Tannenfelde Bildungs- und Tagungszentrum bietet Seminare und Weiterbildungen an, ist aber nicht automatisch als anerkannter Träger für Bildungsfreistellung gelistet. Die Anerkennung erfolgt in der Regel für einzelne Veranstaltungen und nicht pauschal für das gesamte Zentrum. **Empfehlung:** - Prüfe auf der offiziellen Website des Tannenfelde Bildungs- und Tagungszentrums ([tannenfelde.de](https://www.tannenfelde.de/)), ob explizit auf anerkannte Bildungsfreistellungsveranstaltungen hingewiesen wird. - Informiere dich bei der für Bildungsfreistellung zuständigen Behörde deines Bundeslandes (z. B. Ministerium für Bildung, Landesamt für Weiterbildung), ob die gewünschte Veranstaltung anerkannt ist. - Oft geben die Veranstalter selbst Auskunft, ob ihre Seminare für Bildungsurlaub anerkannt sind. **Fazit:** Nicht jede Veranstaltung im Tannenfelde Bildungs- und Tagungszentrum ist automatisch für Bildungsfreistellung anerkannt. Es ist eine Einzelfallprüfung notwendig.