In der Regel ist es möglich, ein Erweiterungsfach wie Sozialkunde nach dem Ersten Staatsexamen nachzuholen, jedoch hängen die genauen Bestimmungen von den jeweiligen Landesgesetzen und den Anforderungen der Universität ab. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Universität oder dem Prüfungsamt zu informieren, um die spezifischen Regelungen und Fristen zu erfahren.