Ja, NRW-Studienseminare sind staatliche Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen, die für die Ausbildung von Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern (Referendarinnen und Referendaren) zust&aum... [mehr]
In Nordrhein-Westfalen (NRW) kann die Schulleitung nicht eigenständig ein neues Fach in der Oberstufe einführen. Die Einführung neuer Fächer unterliegt den Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW. Neue Fächer müssen im Rahmen der landesweiten Bildungspläne und Richtlinien genehmigt und akkreditiert werden. Die Schulleitung kann jedoch Vorschläge machen und sich für die Einführung neuer Fächer einsetzen, muss dabei aber die offiziellen Genehmigungsverfahren durchlaufen. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website des Ministeriums für Schule und Bildung NRW: [Schulministerium NRW](https://www.schulministerium.nrw.de).
Ja, NRW-Studienseminare sind staatliche Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen, die für die Ausbildung von Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern (Referendarinnen und Referendaren) zust&aum... [mehr]
Nein, in der gymnasialen Oberstufe ist es in der Regel nicht möglich, dasselbe Fach gleichzeitig als Leistungskurs (LK) und als Grundkurs (GK, manchmal auch „Seminarkurs“ genannt) zu... [mehr]
In Baden-Württemberg (BaWü) gibt es keine explizite gesetzliche Regelung, die vorschreibt, ob ein 7-jähriges Kind (also ein Grundschulkind) alleine mit der Schulleitung sprechen darf od... [mehr]