Ja, in Bayern ist es grundsätzlich möglich, sich von einer anderen Schule auf eine erweiterte Schulleiterposition (z. B. Schulleiter/in, stellvertretende/r Schulleiter/in oder weitere Funkti... [mehr]
In Deutschland ist dieung, ob der Schiter der Klassenkonferenzmberechtigt ist in den Schulges der einzelnen Bundesländer fest. Ein Beispiel ist Schulgesetz für das Nordrhein-Westfalen (SchG NRW). Dort dies in § 53. 6 gereg. Es ist jedoch, das jeweiligegesetz des entsprechenden Bundeses zu konsultieren da die Regelungen vari können.
Ja, in Bayern ist es grundsätzlich möglich, sich von einer anderen Schule auf eine erweiterte Schulleiterposition (z. B. Schulleiter/in, stellvertretende/r Schulleiter/in oder weitere Funkti... [mehr]