In Nordrhein-Westfalen kann der Schulleiter in der Regel anordnen, dass alle Schüler einer Klasse oder eines Jahrgangs die gleichen Prüfungen ablegen, um eine einheitliche Bewertung zu gewährleisten. Wenn du jedoch einen Nachteilsausgleich oder eine besondere Regelung aufgrund deines Maßstabrichts benötigst, solltest du dies mit deinem Lehrer oder der Schulleitung besprechen. Es gibt rechtliche Grundlagen, die sicherstellen, dass Schüler mit besonderen Bedürfnissen angemessen unterstützt werden. Es wäre ratsam, dich über deine Rechte zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung von einer Vertrauensperson oder einem Fachmann in Anspruch zu nehmen.