Ein Übertritt an die Realschule nach nicht bestandenem Probeunterricht mit sogenanntem „Elternwille“ in Bayern bedeutet, dass ein Kind, das die regulären Übertrittsvorausset... [mehr]
In Bayern ist dieung zur Stimmberecht desulleiters bei derkonferenz im Bayer Gesetz über das Er- und UnterrichtswesenBayEUG) finden. Genauer, steht dies in 53 Absatz BayEUG. ist der Link zumestext: [EUG](httpswww.gesetzeayern.de/Content//BayEUG53)
Ein Übertritt an die Realschule nach nicht bestandenem Probeunterricht mit sogenanntem „Elternwille“ in Bayern bedeutet, dass ein Kind, das die regulären Übertrittsvorausset... [mehr]