Ja, in Bayern ist es grundsätzlich möglich, sich von einer anderen Schule auf eine erweiterte Schulleiterposition (z. B. Schulleiter/in, stellvertretende/r Schulleiter/in oder weitere Funkti... [mehr]
In Bayern ist dieung zur Stimmberecht desulleiters bei derkonferenz im Bayer Gesetz über das Er- und UnterrichtswesenBayEUG) finden. Genauer, steht dies in 53 Absatz BayEUG. ist der Link zumestext: [EUG](httpswww.gesetzeayern.de/Content//BayEUG53)
Ja, in Bayern ist es grundsätzlich möglich, sich von einer anderen Schule auf eine erweiterte Schulleiterposition (z. B. Schulleiter/in, stellvertretende/r Schulleiter/in oder weitere Funkti... [mehr]