Dürfen Schulelternsprecher in Rheinland-Pfalz politisch im Schulträgerausschuss mitwirken?

Antwort

In Rheinland-Pfalz haben Schulelternsprecher das Recht, im Schulträgerausschuss mitzuwirken. Der Schulträgerausschuss ist ein Gremium, das sich mit schulischen Angelegenheiten befasst und in dem verschiedene Vertreter, darunter auch Elternvertreter, zusammenarbeiten. Die Mitwirkung der Schulelternsprecher ist dabei auf die schulischen Belange beschränkt und erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Politische Mitwirkung im engeren Sinne, wie sie etwa in politischen Parteien oder Gremien stattfindet, ist nicht die primäre Aufgabe der Schulelternsprecher im Schulträgerausschuss. Ihre Rolle ist vielmehr beratend und unterstützend in Bezug auf schulische Themen.

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