Betreuung von Schülern bei Hausaufgaben gegen Entgelt?

Antwort

Ja, F kann Schüler entgeltlich bei der Erledigung von Hausaufgaben betreuen. Dies wird oft als Nachhilfe oder Hausaufgabenbetreuung bezeichnet. Es ist wichtig, dass F dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet, wie z.B. die Anmeldung eines Gewerbes, falls die Tätigkeit regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Auch steuerliche Aspekte sollten berücksichtigt werden.

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