Wie lange hat man nach Schulgesetz NRW Zeit, um die schriftliche Entschuldigung für das eigene Kind einzureichen?

Antwort

Nach dem Schulgesetz NRW sollte die schriftliche Entschuldigung für das Fehlen eines Schülers in der Regel am ersten Schultag nach der Rückkehr des Kindes in die Schule eingereicht werden. Es ist jedoch ratsam, die spezifischen Regelungen der jeweiligen Schule zu beachten, da diese möglicherweise abweichende Fristen oder Anforderungen haben.

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