Wie viel Punkteabzug gibt es bei fehlenden Quellenangaben in einer Belegarbeit mit 50 Punkten?

Antwort

Wie viele Punkte bei einer Belegarbeit (Gesamtpunktzahl 50) für fehlende Quellenangaben abgezogen werden, hängt von den Vorgaben der jeweiligen Schule, Hochschule oder des Lehrenden ab. Es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung. Typische Szenarien sind: - **Kompletter Punktabzug für den Teil "Quellenangaben"**: Wenn z. B. 10 von 50 Punkten auf die korrekte Quellenarbeit entfallen, werden diese abgezogen. - **Stärkere Abwertung wegen Plagiatsverdacht**: In vielen Fällen wird eine Arbeit ohne Quellenangaben als Plagiat gewertet, was zu einer Bewertung mit "ungenügend" (0 Punkte) führen kann. - **Teilweiser Punktabzug**: Manchmal werden pro fehlender Quelle oder pro formalen Fehler Punkte abgezogen (z. B. 1–2 Punkte pro Fehler). **Empfehlung:** Die genaue Punktverteilung und die Konsequenzen für fehlende Quellenangaben stehen meist in den Bewertungsrichtlinien oder werden vom Lehrenden vorgegeben. Es ist ratsam, diese direkt zu erfragen oder in den entsprechenden Unterlagen nachzulesen.

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