Pseudonyme für die MD-Prüfung (Medizinischer Dienst) werden in der Regel erstellt, um die Anonymität der zu prüfenden Personen zu gewährleisten. Das genaue Verfahren kann je nach Bundesland, Institution oder Software leicht variieren, folgt aber meist diesen Grundprinzipien: 1. **Zufallsgenerierung:** Es wird ein zufälliger Code oder Name generiert, der keine Rückschlüsse auf die Identität der Person zulässt. Oft bestehen diese Pseudonyme aus einer Kombination von Buchstaben und Zahlen (z. B. "AB12345"). 2. **Verwaltung durch eine zentrale Stelle:** Die Zuordnung zwischen Pseudonym und echter Identität wird von einer autorisierten Stelle (z. B. der Personalabteilung oder einer Datenschutzbeauftragten Person) verwaltet und ist für die Prüfer:innen nicht einsehbar. 3. **Softwareunterstützung:** In vielen Fällen kommen spezielle Programme oder Datenbanken zum Einsatz, die automatisch Pseudonyme vergeben und die Zuordnung sicher speichern. 4. **Datenschutzkonformität:** Die Erstellung und Verwaltung der Pseudonyme erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO und den internen Datenschutzrichtlinien. **Beispielhafter Ablauf:** - Die zu prüfende Person wird in einer Liste erfasst. - Ein Pseudonym wird automatisch generiert und der Person zugeordnet. - Die Prüfer:innen erhalten nur das Pseudonym und die relevanten medizinischen Daten, nicht aber den Klarnamen. **Wichtig:** Die genaue Umsetzung kann je nach MD-Standort oder Prüfungsart unterschiedlich sein. Bei konkreten Fragen empfiehlt sich die Rücksprache mit der zuständigen Stelle des jeweiligen Medizinischen Dienstes: [MD Deutschland](https://www.md.de/). **Zusammengefasst:** Pseudonyme werden meist automatisch und zufällig generiert, zentral verwaltet und dienen dem Schutz der Identität im Prüfungsprozess.