Einzelne Mitglieder eines Prüfungsausschusses haben in der Regel **kein eigenständiges Recht auf Prüfungseinsicht**, um eine Prüfung auf ihre Prüfungsordnungs-(PO-)Konformit&a... [mehr]
Der Prüfungsausschuss betritt gemeinsam mit dem Prüfungskandidaten den Prüfungsraum und teilt diesem nach Abschluss der Prüfung das Ergebnis mit.
Einzelne Mitglieder eines Prüfungsausschusses haben in der Regel **kein eigenständiges Recht auf Prüfungseinsicht**, um eine Prüfung auf ihre Prüfungsordnungs-(PO-)Konformit&a... [mehr]
Stellen Mitglieder eines Prüfungsausschusses fest, dass eine Klausur nicht BPO-konform (also nicht entsprechend der geltenden **Bachelorprüfungsordnung** oder einer anderen Prüfungsordn... [mehr]
Prüfungsausschussmitglieder haben in der Regel kein individuelles Recht auf Prüfungseinsicht, sondern dieses Recht steht dem Prüfungsausschuss als Gremium zu. Das bedeutet, dass Einsich... [mehr]